Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Steuerberater

Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)

  1. Deutschland
  2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland Versichert sind Haftpflichtansprüche,

    1. die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
      sowie
    2. aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

  3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
  4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.

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Dipl.-Kfm. Jens Becker

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